Gas- und Strompreise steigen – denken Sie jetzt an die 2,5-Regel

Wie die Vergleichsportale Verivox und Check24 berichten, sind die Gas- und Strompreise in den vergangenen Wochen rasant gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr waren Gas und Strom im Juni um 30 % teurer.

Die Bundesregierung konterte mit der Abschaffung der EEG-Umlage zumindest für Strom, doch die Erleichterung könnte nur von kurzer Dauer sein.

Strompreis steigt zum Jahresende hin moderat an

Analysten rechnen ab Ende November mit steigenden Strompreisen. Davon geht auch Verivox-Energieexperte Thorsten Storck aus. “Spätestens zum Jahreswechsel rechnen wir mit steigenden Strompreisen für Millionen Haushalte.”

Vieles deutet darauf hin, dass der Strompreisanstieg nicht so stark ausfallen wird wie beim Gas. Die Beschaffungs- und Verkaufskosten für Strom liegen bei rund 44 Prozent, die für Gas bei deutlich über 60 Prozent. Dadurch ist die Entwicklung der Strombörsen weniger drastisch.

Der Gaspreis ist ab Oktober völlig außer Kontrolle geraten

Für Gaskunden droht jedoch ab Oktober ein starker Preisschock. Grund? Damit kein Gaslieferant wegen steigender Bezugspreise Insolvenz anmelden muss, müssen alle Endkunden bis Ende März 2024 einen Zuschlag zahlen. Die genaue Höhe hängt von den Schadensersatzansprüchen der Gasimporteure ab.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte eine Erhöhung um etwa zwei Cent pro Kilowattstunde diskutiert. Wirtschaftsminister Robert Habeck nannte Werte zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde.

Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden verursachen zwei Cent Aufpreis Mehrkosten von 400 Euro. Rechnet man 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu, sind es 476 Euro. Bei einer Aufteilung auf fünf Cent beträgt der Mehrwertsteuermehraufwand 1.190 Euro.

Und auf dem Konto geht es nur um die Aufteilung. Noch ist nicht ganz klar, wie sich die Gaspreise im Herbst entwickeln werden.

  • Fallstudie:
    “RheinEnergie” erhöht ab dem 1. Oktober die Kilowattstunde Erdgas von 7,87 Cent auf 18,30 Cent. Das macht Gas für Versorgungskunden praktisch unerschwinglich. Mit dem Zwei-Cent-Zuschlag würde der Gaspreis auf insgesamt 20,30 Cent pro Kilowattstunde steigen. Die Mehrkosten von 20.000 Kilowattstunden inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer? 2.482,34 Euro im Jahr oder 206,81 Euro im Monat.

Strom, Heizung und Gas werden teurer – was kann ich tun?

Angesichts der aktuellen Situation empfiehlt es sich, beim Heizen, Baden, Baden, Kochen, Putzen, Backen oder Waschen sparsam vorzugehen. Wer Strom und Gas sparen kann, sollte das tun.

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Oder hier: Waschen, Einkaufen, Duschen – wie Sie mit Sofortmaßnahmen hunderte Euro im Monat sparen

Es ist auch sinnvoll, Energiereserven für das kommende Jahr anzulegen. Wenn es das monatliche Einkommen zulässt, müssen die Betroffenen die Raten manuell erhöhen oder jeden Monat eine zusätzliche Energiereserve anlegen. Als Richtwert sollten Sie die Vorjahressumme nehmen und mit 2,5 multiplizieren. Auf den ersten Blick viel Geld, aber im Herbst werden Strom und Gas teurer.

  • Fallstudie:
    Wer 2022 monatlich 150 Euro für Gas und Strom bezahlt hat, muss nun mit 375 Euro kalkulieren. Sind dem Strom- und Gasversorger noch 150 Euro geschuldet, müssen Sie die entstehende Differenz (225 Euro) zur Seite legen – zum Beispiel auf einem Girokonto oder Sparkonto. Dies kann bei jeder Bank im Dauerauftrag konfiguriert werden.

Warum Energiereserven anlegen?

Aufgrund von Jahresrechnungen im kommenden Jahr (2023) müssen Mehrpersonenhaushalte mit Nachzahlungen im vierstelligen Bereich rechnen. Das ist eine Menge Geld.

Jetzt müssen Sie es für Gas und Strom tun

Behalten Sie den Überblick über Ihre Kosten. Sparen Sie wann immer möglich Energie.

Lesen Sie Ihre Verträge sorgfältig durch. Was zahlen Sie pro Kilowattstunde Strom oder Gas?

Überprüfen Sie alle vier Wochen Ihre Gas- und Stromzähler. Notieren Sie die Werte.

Mit beiden Informationen (Tarif und Verbrauch) können Sie jetzt kalkulieren: Stimmt die monatliche Vorauszahlung, die Sie überweisen, oder müssen Sie 2023 mit einer hohen Nachzahlung rechnen?

Ich kann Gas und Strom nicht mehr bezahlen – was kann ich tun?

„Wer seine Rechnungen oder Rechnungen an den Energieversorger nicht rechtzeitig bezahlt, kommt in Verzug. Der Energieversorger kann von Ihnen Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen“, sagt die Verbraucherzentrale Bundesvereinigung.

Energieversorger verlangen neben Sperrkosten auch Freischaltgebühren.

Wer ausstehende Rechnungen nicht sofort begleichen kann, muss Ratenzahlung vereinbaren.

Bei absehbaren vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresrechnung vereinbart werden.

Wenn Betroffene Sozialleistungen beziehen, können sie sich beim Arbeitsamt oder Sozialamt Geld leihen, um ihre Energieschulden zu begleichen. Betroffene können einen solchen Kredit formlos beantragen.

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