Fotos von Autos mit erkennbarem Kennzeichen hochladen – ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht?
Der Fall: Hin und wieder sieht jeder ein Auto, das ihn besonders anspricht. Oder Sie möchten ein Auto fotografieren, aber mit sichtbarem Nummernschild. Das Foto – egal ob das Auto im Mittelpunkt steht oder nicht – muss dann in den sozialen Medien geteilt werden. Unklar ist, ob die Platte verpixelt werden soll oder ob das Bild vollständig dargestellt werden kann.
Das Problem: Stellt das Hochladen eines Fotos, das das vollständige Kennzeichen eines Fahrzeugs enthält, in einem sozialen Netzwerk einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar?
Die Rechtslage: Bei einem DSGVO-Verstoß durch den Verantwortlichen (hier Sie als Fotograf) müssten die personenbezogenen Daten verarbeitet worden sein. Nach alter Rechtsprechung stellt ein Kfz-Kennzeichen kein Personendatum dar (neue Gerichtsentscheidungen fehlen noch). Es gab keinen direkten Personenbezug. Nach Inkrafttreten der DSGVO wurde das Verständnis des Personenbezugs jedoch erweitert; nun stellen alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person personenbezogene Daten dar.
Das KFZ-Zeichen ist keine reine „Sachangabe“, sondern verschleiert einen Personenbezug durch individualisierte Identifikationsmerkmale. Der Halter des Fahrzeugs kann beispielsweise mit Hilfe einer polizeilichen Ermittlung ermittelt und einer Person zugeordnet werden.
Beim Aufnehmen, Speichern und Hochladen der Fotos werden auch personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Aber ist diese Art der Verarbeitung wirklich verboten?
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob Sie eine öffentliche oder private Seite der Internetplattform nutzen. Privater Account benutzen. Bei einem Privatkonto sind die potentiellen Profilbesucher begrenzt und sog inländische Ausnahme (so ist es wirklich gemeint) nach Art. 2 Abs. 2 lit c) DSGVO. Das Hochladen eines Fotos eines Autos inklusive Nummernschild auf private Accounts stellt keinen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar
Auf einen öffentliches Profil Eine unbegrenzte Anzahl von Personen hat Zugriff auf die in das Profil hochgeladenen Fotos. Die Fotos werden einem breiten Publikum zugänglich gemacht und verlassen den persönlichen oder familiären Bereich. Die Domizilfreistellung gilt daher nicht.
Durch das Hochladen eines Fotos des Fahrzeugs versuchen Sie nicht, den Eigentümer des Fahrzeugs identifizierbar zu machen. Daher handelt es sich nicht um eine relevante Verarbeitungshandlung. Anders ist dies beispielsweise in Fällen, in denen Fahrzeuge zusammen mit der Fahrzeugregistrierung angemeldet wurden, um diese zu melden. Der Zweck der Erstellung der Bilder besteht darin, illegale Parkplätze aufzuspüren.
Fazit: Ob beim Hochladen von Fotos von Autos inklusive Kfz-Kennzeichen ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Für Privatkonten gilt die sogenannte Inlandsausnahme, die einen Verstoß von vornherein ausschließt. Bei einer öffentlichen Darstellung ist der Zweck der Präsentation zu berücksichtigen. Wenn der Upload dazu dient, den Inhaber erkennbar zu machen, ist dies in den sozialen Medien grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn der Upload nur dazu dient, das Fahrzeug selbst abzubilden, oder es gar nicht um das Auto geht, das zufällig auf dem Foto zu sehen ist, dann liegt kein DSGVO-Verstoß vor.
Deswegen: Verpixelungen, die auch immer als Bildstörung empfunden werden, kann man sich sparen.