Was ist, wenn ich die Gasrechnung nicht bezahlen kann?

Angst vor Blockaden
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Was ist, wenn ich die Gasrechnung nicht bezahlen kann?

Zu den ohnehin schon stark steigenden Energiepreisen kommt ab Oktober die staatliche Gasförderung von 2,4 Cent pro Kilowattstunde hinzu. Viele machen sich Sorgen über anstehende Strom- und Gasrechnungen. Was passiert, wenn Sie nicht mehr zahlen können und was können Sie dann tun?

Morgens aufgewacht und der Strom ist ausgefallen. Kein Licht, kalte Duschen, kein Kaffee, Kühlschrank aus, Gefrierschrank taut bereits ab. Angesichts explodierender Energiepreise machen sich immer mehr Verbraucher Sorgen um dieses Szenario, da sie ihre nächsten Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können. Aber was bedeutet es? Muss man dann im Dunkeln sitzen und die Energieversorger können sofort den Gashahn zudrehen? Die Antworten auf die drängendsten Fragen:

Wie viel kann ich schulden, bevor das Gas oder der Strom ausfällt?

Energieversorger können nicht einfach den Wasserhahn zudrehen. Strom- oder Gasausfälle drohen laut Verbraucherzentrale nur bei verspäteter Zahlung des doppelten Monatsbeitrags oder der Vorauszahlung. Werden Ratenzahlungen oder Vorschüsse nicht vereinbart, müssen die Verzögerungen ein Sechstel der Jahresrechnung, mindestens 100 Euro, erreichen.

Was passiert, wenn ich meine Gas- oder Stromrechnung wirklich nicht mehr bezahlen kann?

Zuerst kommt eine Zahlungserinnerung inklusive einer Mahngebühr von rund zwei Euro.

Was ist, wenn ich die Gasrechnung nicht bezahlen kann?

Wann dürfen Strom und Gas abgestellt werden?

Erst als zwei Mahnungen verschickt wurden und der Stromversorger den Lockdown ankündigte, drohte der Lockdown wirklich. Allerdings muss der Verbraucher vorab über die Möglichkeiten aufgeklärt werden, mit denen er eine Unterbrechung vermeiden kann. Das Verbot muss auch verhältnismäßig sein. Das bedeutet laut Kundencenter, „dass der Kunde dem Energieversorger nicht verspricht, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen“. Anfechtungsvereinbarung”. Diese muss für beide Parteien wirtschaftlich vertretbar sein. Bei konkreter Gefahr für Leib und Leben ist auch eine Absonderung nicht zulässig. Diese Information muss jedoch schriftlich, per E-Mail oder Brief an den Grundversorger erfolgen.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf ein Stromausfall nur erfolgen, wenn er vier Wochen vorher angekündigt wird. Acht Tage vor der Sperrung ist zusätzlich das Datum der Unterbrechung schriftlich mitzuteilen. Erst nach dieser Zeit kann der Film endgültig abgeschaltet werden. Für Haushalte, die einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben, gelten andere Regelungen. Grundversorger sind Energieunternehmen, die die meisten Haushalte im Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgen. Wer sich aktiv für seinen Strom- oder Gasvertrag entschieden hat, sollte dessen Vertrag und die darin vereinbarten Regelungen konsultieren. Maßgebend sind die in den AGB vereinbarten Fristen.

Was kann ich tun, wenn absehbar ist, dass ich zahlungsunfähig werde?

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihren Energieversorger. Laut Verbraucherzentrale Hamburg haben Sie die Möglichkeit, eine zinslose Ratenzahlungsvereinbarung und eine Dauerlieferung auf Vorkassebasis zu vereinbaren. Holen Sie sich Hilfe bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung.

Wie kann ich mich präventiv vor einem Strom- oder Gasausfall schützen?

  • „Zahlen Sie Ihre Vorschüsse regelmäßig und pünktlich“, raten Verbraucherschützer. Strom-, Heizungs- und Mietzahlungen sollten bei der Budgetplanung immer Vorrang haben und vor anderen Rechnungen beglichen werden.
  • Wenn Sie ein geringes Einkommen oder eine Minirente haben, prüfen Sie, ob Sie auch Anspruch auf staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Grundsicherung haben.
  • Behalten Sie Ihren Energieverbrauch unter Kontrolle. Prüfen Sie Ihre Akontozahlungen und passen Sie diese rechtzeitig an, damit Nachforderungen von Jahresabschlüssen nicht übertrieben werden.

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